Stadt Herford. Zu einer möglichen Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen und -geschirr erklären die beiden grünen Ratsmitglieder Irene Broßeit und Herbert Even:
Wir regen an, die Möglichkeit der Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen und -geschirr für Speisen und Getränke zum Mitnehmen für das Gebiet der Stadt Herford unter rechtlichen, abfallwirtschaftlichen und finanziellen Aspekten zu prüfen. Dieser Vorschlag wird Gegenstand der Tagesordnung des kommenden Haupt- und Finanzausschusses am 05.09.2023 sein.
Weggeworfene Einwegverpackungen stellen zunehmend eine Belastung für die Umwelt dar. Oftmals werden Sie nur wenige Minuten verwendet, anschließend landen sie in öffentlichen Mülleimern oder aber auf Straßen, Plätzen und Grünflächen – in Herford zB. vor allem im Umfeld von GoPark/Bahnhof und in der Fussgängerzone. Einwegverpackungen sind mit erheblichem Ressourcenverbrauch und damit auch mit Klimaschadstoffemissionen verbunden und belasten über die erforderlichen Reinigungskosten zugleich den städtischen Haushalt.
Die Einführung einer solchen Verpackungssteuer könnte der Vermüllung des öffentlichen Raums durch „to-go“-Verpackungen entgegenwirken und einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen setzen. Zugleich würde sie die seit Anfang 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen wirksam ergänzen.
Seit 2022 hat die Stadt Tübingen eine solche Verpackungssteuer eingeführt, die von allen Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck ausgebenden Betrieben im Stadtgebiet (z.B. Metzgereien, Cafés, Imbissbuden, Schnellrestaurants und Tankstellen) gezahlt werden muss. Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen örtlichen Verbrauchssteuer wurde kürzlich durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt.