Formblatt für eine Anregung oder Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW

Nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW hat jede Person unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.

Dieses Formblatt ermöglicht es, Anregungen und Beschwerden an den Herforder Stadtrat rechtssicher zu formulieren. Wenn Sie also Vorschläge einreichen wollen oder sich über irgendetwas in unserer Stadt geärgert haben – dann nutzen Sie dieses Formblatt, damit der Rat bzw. die jeweils zuständigen Ratsausschüsse davon Kenntnis erhalten.

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