„Der Klimaschutz ist für uns und unsere Umwelt eine große Herausforderung“ erklärt Maik Babenhauserheide, Sprecher des Kreisverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er stellte erfreut fest, dass die Gemeinde Rödinghausen als eine der ersten Kommunen im Kreis Herford ein Klimaschutzkonzept beschlossen hat.
So können die Potentiale zur Kohlendioxidreduzierung in den unterschiedlichen Verbrauchssektoren genau analysiert und mit Hilfe eines Handlungskonzeptes abgearbeitet werden. Auffällig ist dabei, dass der Kreis Herford beim Ausbau der regenerativen Stromversorgung aus Sonne-, Wind- und Wasserenergie mit einem Anteil von nur 9% weit unter dem Bundesdurchschnitt von 27% liegt.
Rödinghausen steht auf Grund seiner vier Biogasanlagen besser da und hat das Potential, durch den weiteren Ausbau der Solar- und Windenergie einen Anteil von 70% an eigener, dezentraler Stromversorgung zu erreichen. Dadurch werden die Klimaschutzziele des Landes und des Kreises Herford unterstützt. Die kommunale Klimaschutzarbeit gewinnt an Profil und die regionale Wertschöpfung profitiert von der vor Ort erzeugten Energie und den eingesparten Kosten von jährlich rund 8,5 Mio €.
„Im Bereich Windenergie wird in Rödinghausen derzeit über vier mögliche Vorrangflächen diskutiert, die künftig im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden sollen. Ziel laut Klimaschutzkonzept ist es, Standorte für mindestens zwei Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je drei MW zu finden, die zusammen ca. 14.000 MWh Strom für 3.500 Haushalte erzeugen könnten. Damit wäre auch dem Windenergieerlass des Landes NRW Rechnung getragen und ein weiterer, unkoordinierter Ausbau inklusive viel Ärger vermieden“, betont Heike Schrader als GRÜNES Kreistagsmitglied aus Rödinghausen.
Bei der Bewertung der geplanten Vorrangflächen für die Windenergie ist aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jedoch der Standort in Bieren, wo schon drei kleinere Anlagen stehen ein reiner Repowering-Standort. Dieser ist eventuell erst in zehn Jahren nutzbar. Im Bereich um Gut Bökel ist vermutlich die Wirtschaftlichkeit auf Grund der tiefen Lage eingeschränkt. Der nördlichste Windenergiestandort am Schluchtenweg vor dem Wiehengebirge ist sehr exponiert aber wegen des geringen Abstandes zur Wohnbebauung zumindest für eine große Anlage kaum geeignet.
Auf Grund der „Vorbelastung“ durch zwei Biogasanlagen halten wir dagegen den Standort in Grothaus Feld für nutzbar. Weitere Einschränkungen der Standorte können sich allerdings auf Grund des Tierartenschutzes später noch ergeben. Da Baugenehmigungen nach dem Bundesemissionsschutzgesetz in Bezug auf Schall und Schattenwurf geprüft und erteilt werden, kommt dem Anwohnerschutz eine entscheidende Rolle zu. Die besten Voraussetzungen haben dabei Standorte mit den größten Abständen von einer Windkraftanlage bis zur Wohnbebauung (z.B. Grothaus Feld und Gut Bökel).
Bedauerlich finden wir es allerdings, dass der Standort „Im Heerfeld“, der die besten Bedingungen und die größten Abstände zur Wohnbebauung erfüllt bereits im Vorfeld der Planung ausgeschlossen wurde. Das Ausschlusskriterium, nämlich die Einhaltung eines Abstands von einem Kilometer zur Luftkurortzonengrenze ist unsinnig und rechtlich angreifbar wenn im jetzigen Verfahren nicht mindestens zwei geeignete Vorrangflächen zu finden sind.
Im Sinne der größtmöglichen Akzeptanz und zum Schutz der Anlieger sind diese auch bei der weiteren Planung mit einzubeziehen.
„Der Bau von Bürgerwindkraftanlagen, von denen eine breite Mehrheit der Bevölkerung Rödinghausens und der Klimaschutz profitieren würde ist dabei die beste Wahl“, ist Heike Schrader sich sicher.