Kreishaus Herford
WAS WIRD GEWÄHLT?
Bei einer Kommunalwahl werden die politischen Vertreterinnen und Vertreter bei uns vor Ort gewählt. Diese Wahlen finden in regelmäßigen Abständen statt, in NRW alle fünf Jahre. Die gewählten Gremien, wie Stadträte oder Kreistage, sind für eine Vielzahl von Aufgaben verantwortlich, darunter die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur, Bildungsangebote und kulturelle Einrichtungen. Die Wahlrechtsgrundsätze, die für die Bundestags- und die Landtagswahlen gelten, sind auch auf kommunaler Ebene anzuwenden.
- Gemeinderäte (in Gemeinden)/Stadträte (in Städten) sind für die lokale „Gesetzgebung“ und Verwaltung zuständig. Ratsmitglieder werden direkt über Stimmbezirke gewählt oder ziehen über eine Liste ein. Gewählte Ratsmitglieder schließen sich meist zu Fraktionen zusammen. Zu einer Fraktion gehören auch sogenannte Sachkundige Bürger*innen und Bürger, die von der Fraktion bestimmt werden. Sie haben kein Stimmrecht im Rat, können aber in Ausschüssen mitstimmen.
- Kreistage repräsentieren die Bürger*innen in Kreisen und sind für übergeordnete Aufgaben zuständig, die mehrere Gemeinden betreffen. Hier geht es zu unserer aktuellen Kreistagsfraktion. Wie in den Stadt- und Gemeinderäten gibt es Direktkandidat*innen und Listenplätze, Fraktionen, Kreistagsmitglieder und Sachkundige Bürger*innen.
- Bürgermeister*innen leiten die Verwaltung der Gemeinde oder Stadt, vertreten diese nach außen und werden direkt gewählt.
- Landrät*innen sind die Verwaltungschefs der Kreise, repräsentieren den Kreis nach außen und werden direkt gewählt.
WER WÄHLT?
Bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen – und damit auch im Kreis Herford – gilt das kommunale Wahlrecht. Das bedeutet:
- Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren dürfen wählen.
- Man muss seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet (z. B. Kreis Herford) gemeldet sein.
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Landes besitzen.
Das heißt, auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Herford leben, dürfen wählen und sich sogar zur Wahl aufstellen lassen.
Die Kommunalwahl ist eine der besten Möglichkeiten, direkt Einfluss auf die Politik vor Ort zu nehmen. Jede Stimme zählt!
UNSER WAHLPROGRAMM
– Wird im April veröffentlicht! –
Mitglieder können hier den Entwurf des Wahlprogramms einsehen und Änderungsanträge stellen: Wahlversammlung Kreisverband Herford 05.04.2025 (Antragsgrün)
Achtung: Ihr benötigt die Zugangsdaten zum Grünen Netz. Wenn ihr die nicht mehr habt, wendet euch bitte an buero@gruene-hf.de.
UNSERE KANDIDAT*INNEN
– Werden voraussichtlich im Mai vorgestellt –
WAS IST…
- die Reserveliste? In jedem Wahlbezirk gibt es Direktkandidat*innen, die auch auf den Wahlzetteln stehen. Wer die meisten Stimmen erhält, zieht in den Städte-/Gemeinderat oder Kreistag ein. Die abgegebenen Stimmen fließen aber auch in das Gesamtergebnis der Parteien und damit in die Sitzverteilung im Rat ein. Gibt es weniger direkt gewählte Kandidat*innen als die Partei prozentual erhalten hat, ziehen die Personen von der Reserveliste in den Rat/Kreistag ein.
- das aktive Wahlrecht? Das aktive Wahlrecht wird an der Wahlurne ausgeübt. Wählen darf, wer wahlberechtigt ist (siehe oben unter „Wer wählt“)
- das passive Wahlrecht? Das passive Wahlrecht nutze ich, wenn ich mich zur Wahl stelle, also Kandidat*in werde. Für die Kommunalwahl gilt: Wählbar ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl im Wahlgebiet hat und nicht infolge eines Richterspruchs von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.