Der Kreis Herford muss den Bau einer Windkraftanlage in Hiddenhausen genehmigen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Der Kreis hatte den Antrag vor vier Jahren abgelehnt – aus baurechtlichem Gründen und wegen des bestehenden Landschaftsplanes. Der Kläger bekam vor drei Jahren vom Mindener Verwaltungsgericht bereits Recht, woraufhin der Kreis in Berufung ging. Aber auch die Richter in Münster entschieden zu Gunsten der Windkraftanlage. Klimaschutz gehe vor Landschaftsschutz, heißt es in dem Urteil.
»Hätte der Kreis damals positiv entschieden, würde längst eine Windenergieanlage Strom erzeugen und der Kreis hätte rund 150 000 Euro Kosten für das Klageverfahren gespart«, stellte die Kreistagsfraktionsvorsitzende der Grünen, Ingeborg Balz, fest. Interessant ist aus Sicht der Grünen-Kreistagsfraktion noch, dass die Gemeinde Hiddenhausen 1997 im Aufstellungsverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen den umstrittenen Standort als eine von zwei Potenzialflächen ermittelt hatte, »ihn aber nicht als Vorranggebiet ausweisen wollte«