Stadt Herford. Zu den künftigen Gebühren für einen sog. Bewohner*innenparkausweis in der Stadt Herford erklären die Verkehrsausschussmitglieder Ulf Kutschewski und Traute Lakemeier:
Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühr für einen Bewohner*innenparkausweis ist in Nordrhein-Westfalen kürzlich auf die Kommunen als örtlich zuständige Straßenverkehrbehörden verlagert worden. Diese Ausweise berechtigen Bewohner*innen eines bestimmten innerstadtnahen, entsprechend ausgewiesenen Gebietes zur kostenfreien Nutzung der dort vorhandenen Parkplätze.
Insgesamt wurden 2021 in der Stadt Herford 579 solcher Ausweise ausgegeben; die städtischen Jahreserlöse aus diesen Ausweisen betrugen ca. 18 T€. Bislang war die Gebühr bundesrechtlich auf einen recht niedrigen Betrag von max. 30,70 € pro Jahr gedeckelt worden; in der Stadt Herford betrug sie 30,00 € pro Jahr (8,22 ct pro Tag).
Gerade auch im Verhältnis zu den Nutzungsentgelten des Öffentlichen Personennahverkehrs fällt diese Gebühr recht niedrig aus; in anderen Städten erfolgten mittlerweile z.T. recht deutliche Erhöhungen.[1] Vor diesem Hintergrund schlagen wir eine Überprüfung bzw. Anpassung des Gebührensatzes und ggf. eine Differenzierung nach Parkzonen und Fahrzeuggrößen vor.
Dieses Thema wird auf Grundlage eines Antrags unserer Fraktion in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.06.22 behandelt. Dabei soll die Verwaltung gebeten werden, einen Vorschlag zur Neugestaltung der Bewohner*innenparkausweis-Gebühr zu unterbreiten.
[1]https://www.autobild.de/artikel/anwohnerparken-hoehere-gebuehren-ausweis-staedte-laender-kommunen-15954445.html;


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