Stadt Herford. Zu den Möglichkeiten der Anwendung der Bleiberechtsregelung für geduldete und integrierte Einwohner*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erklären die grünen Integrationsratsmitglieder Salwa Al-Mahmod und Ulviya Hajiyeva:
Das geltende Aufenthaltsgesetz eröffnet die Möglichkeit, geduldeten Einwohner*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich in die deutsche Gesellschaft integriert haben. Damit sollen die Rechtsstellung dieser Personengruppe verbessert und die Zugangschancen zu Arbeit und Ausbildung erweitert werden, so dass sich die allgemeine Lebenssituation im Regelfalle deutlich verbessern kann.
Geduldete Personen haben einen unsicheren aufenthaltsrechtlichen Status, da sie auch kurzfristig ausgewiesen werden können, sofern sog. „Ausweisungshindernisse“ (Erkrankung/Reiseunfähigkeit, fehlende Passpapiere, landesbezogener Abschiebestopp) nicht mehr vorliegen. Sie leben häufig jahrelang unter prekären Bedingungen und haben nur wenig Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe. Trotzdem schaffen es viele Geduldete, die deutsche Sprache zu erlernen und in unserer Gesellschaft anzukommen.
Aktuell plant die Bundesregierung im Rahmen eines „Migrationspakets“, die Möglichkeiten geduldeter Personen durch ein sog. „Chancen-Aufenthaltsrecht“ zu erweitern: Nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland sollen Geduldete für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen. In diesem Zeitraum haben sie die Chance, die Voraussetzung für ein Bleiberecht (Sicherung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnisse, Identitätsnachweis) zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund soll die Herforder Stadtverwaltung dem Integrationsrat über die Anzahl der von dieser Regelung betroffenen Herforder Einwohner*innen, die bisherige Rechtsanwendung und die künftigen Handlungsmöglichkeiten berichten.
Mitglieder des Integrationsrats