Keine neuen oder modernisierten Sozialwohnungen für ALGII-Empfänger*innen? | GRÜNE sehen „erheblichen Handlungsbedarf“

Bernhard Weil

Auf deutliche Kritik des Kreisverbands von Bündnis90/Die Grünen ist das bisherige Konzept des Kreises Herford zur Angemessenheit von Wohnungen für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II (ALGII = „Hartz IV“) bzw. Sozialhilfe1 gestoßen. „Wir halten es für unakzeptabel, dass dieser Personenkreis neu errichtete öffentlich geförderte Mietwohnungen („Sozialwohnungen“) nur sehr eingeschränkt anmieten kann und damit faktisch auf ältere und energetisch nicht sanierte Objekte beschränkt ist“, so Bernhard Weil (Hiddenhausen, s. Foto).

Die Grünen kritisieren, dass die Kostenmiete neuer Sozialwohnungen höher liegt als die von den Sozialbehörden für ALGII- und Sozialhilfeempfänger*innen übernommene Miete. So liegt die Mietobergrenze für neue oder grundsanierte Sozialwohnungen im Kreis Herford durchweg bei 5 €/qm, während nach dem „Schlüssigen Konzept“ des Kreises nur Mieten deutlich unter 5 €/qm anerkannt werden.

„Dies führt längerfristig zu einer wachsenden sozialräumlichen Segregation von ALGII- und Sozialhilfeempfänger*innen, da öffentlich geförderte Neubauwohnungen für sie faktisch nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Weil. Auch der eingeführte Bonus für Neubauwohnungen mit einem höheren energetischen Standard von 20 – 53 ct/qm sei zwar begrüßenswert, aber insgesamt nicht ausreichend.

Darüber hinaus führe die vom Kreises vorgesehene Begrenzung der „angemessenen kalten Betriebskosten“ dazu, dass ein Teil der von den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften angebotenen Mietwohnungen für diesen Personenkreis faktisch nicht mehr zur Verfügung stehe. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass die Kommunen bislang bei dringendem Bedarf anderer Transferleistungsbezieher*innen „durchaus Flexibilität gezeigt haben“.

Im Ergebnis sieht der Kreisverband von Bündnis90/Die Grünen „erheblichen Handlungsbedarf“:

  • Auf Bundes- und Landesebene seien gesetzliche Vorgaben zur faktischen Beschränkung der ALGII- bzw. Sozialhilfeempfänger*innen auf ältere Segmente des Wohnungsmarktes abzuändern.
  • Der Kreis Herford solle seine Spielräume zur Versorgung dieses Personenkreises auch mit neuen oder grundsanierten Sozialwohnungen nutzen.
  • Städte und Gemeinden hätten die Aufgabe, bei der Ausweisung von Bauland auch sozialgebundenen Wohnraum zu berücksichtigen – in sozial gemischten Quartieren im städtebaulichen Innenbereich.

Diese „sozial nicht vertretbare Diskriminierung von Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe“ werden die Grünen verstärkt in Gespräche mit Vertreter*innen der Bundes- und Landes-,aber auch der örtlichen Kommunalpolitik einbringen, kündigte Weil an.