Kreishaus Herford
WAS WIRD GEWÄHLT?
Bei einer Kommunalwahl werden die politischen Vertreterinnen und Vertreter bei uns vor Ort gewählt. Diese Wahlen finden in regelmäßigen Abständen statt, in NRW alle fünf Jahre. Die gewählten Gremien, wie Stadträte oder Kreistage, sind für eine Vielzahl von Aufgaben verantwortlich, darunter die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur, Bildungsangebote und kulturelle Einrichtungen.
- Gemeinderäte (in Gemeinden)/Stadträte (in Städten) sind für die lokale „Gesetzgebung“ und Verwaltung zuständig.
- Kreistage repräsentieren die Bürger*innen in Kreisen und sind für übergeordnete Aufgaben zuständig, die mehrere Gemeinden betreffen.
- Bezirksvertretungen kümmern sich um Belange einzelner Stadtbezirke innerhalb einer kreisfreien Stadt.
- (Ober-)Bürgermeister*innen leiten die Verwaltung der Gemeinde oder Stadt, vertreten diese nach außen und werden direkt gewählt.
- Landrät*innen sind die Verwaltungschefs der Kreise, repräsentieren den Kreis nach außen und werden direkt gewählt.
WER WÄHLT?
Bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen – und damit auch im Kreis Herford – gilt das kommunale Wahlrecht. Das bedeutet:
- Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren dürfen wählen.
- Man muss seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet (z. B. Kreis Herford) gemeldet sein.
- Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Landes besitzen.
Das heißt, auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Herford leben, dürfen wählen und sich sogar zur Wahl aufstellen lassen!
Die Kommunalwahl ist eine der besten Möglichkeiten, direkt Einfluss auf die Politik vor Ort zu nehmen. Jede Stimme zählt!
UNSER WAHLPROGRAMM
– Wird in Kürze veröffentlicht! –
UNSERE KANDIDAT*INNEN
– Werden voraussichtlich im Mai vorgestellt –