Stadt Herford. Wird es – entgegen der bisher ablehnenden Haltung der Herforder Politik – nun doch weitere Windenergieanlagen auf dem Herforder Stadtgebiet geben? Hierzu erklären die Ratsmitglieder von Bündnis90/DIE GRÜNEN, Claudia Schumacher und Herbert Even:
Die Herforder Verwaltung sollte in Anbetracht der verschärften klima- und außenpolitischen Lage nunmehr erneut prüfen, an welchen Standorten im Stadtgebiet eine Errichtung neuer oder auch erneuerter Windenergieanlagen („Repowering“) ermöglicht werden kann. Rechtssicher können solche Anlagen vor allem in sog. Vorrangflächen im Rahmen der Bauleitplanung errichtet werden.
Die letzte Prüfung möglicher Vorrangflächen für Windenergieanlagen erfolgte vor annähernd zehn Jahren. Seit dieser Zeit haben sich die technischen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen wesentlich geändert; und gerade nimmt die neue Bundesregierung weitere energie- und baurechtliche Änderungen vor, die eine Realisierung von Windenergieanlagen erleichtern und landespolitische Blockaden lösen sollen. Auch die technische Entwicklung der Windenergieanlagen ist im letzten Jahrzehnt deutlich fortgeschritten.
Zudem sind die internationalen, nationalen und örtlichen Klimaschutzvorgaben im abgelaufenen Jahrzehnt mehrfach verschärft worden. Ganz aktuell hat der kriegerische Überfall auf die Ukraine die Notwendigkeit deutlich gemacht, sich durch einen beschleunigten Ausbau der regenerativen Energieerzeugung aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu lösen und damit die heimische Energiesouveränität zu stärken.
Zweifellos sind die Flächenpotenziale in der Stadt Herford aufgrund der dichten Besiedelung begrenzt. Gerade auch im Sinne des 2%-Ziels der Bundesregierung sollte aber trotzdem ein konkreter städtischer Beitrags zum Ausbau der Windenergieerzeugung im Sinne einer gesamtstaatlichen Solidarität möglich sein. Das St.-Floriansprinzip – Windenergie ja, aber nicht bei uns – kann und darf nicht Grundsatz der Herforder Klima- und Umweltpolitik bleiben.
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