GRÜNE fordern die Anpassung der Herforder Klimaschutzziele an die neuen Bundesvorgaben/“Neue Ziele zugleich mit wirksamen Maßnahmen unterlegen“

Stadt Herford. Eine Anpassung von Zielen und Maßnahmen des Herforder Klimaschutz­konzeptes an die neuen bundesweiten Klimaschutzvorgaben schlägt die Ratsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN vor. Hierzu erklären die Ratsmitglieder Irene Broßeit und Herbert Even:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem viel beachteten kürzlichen Urteil die Klimaschutz­anstrengungen der Bundesregierung als nicht weitreichend genug eingestuft und entsprechende Nachbesserungen verlangt. Die Bundesregierung hat zeitnah reagiert und ambitioniertere Klimaschutzziele vorgelegt: 65 % weniger Treibhausgasausstoß bis 2030, 88 % bis 2040 und Klimaneutralität bis 2045.[1]

Die Stadt Herford hat sich in ihren Klimaschutzzielen bislang an den bundesweiten Vorgaben orientiert und im Ratsbeschluss vom Dezember 2019 bereits einmütig eine Anpassung der Leitziele vorgenommen. Auch die jüngste Zielkorrektur der Bundesregierung sollte nunmehr auch auf der Ebene der Stadt Herford nachvollzogen und eine entsprechende Erhöhung der örtlichen Treibhausgas­minderungsziele beschlossen werden.

Zugleich sind die Klimaschutzziele nicht nur anzupassen, sondern auch mit entsprechend wirksamen Maßnahmen der Stadt Herford zu unterlegen. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. die Festlegung der Klimaneutralität bei neuen Wohn- und Gewerbegebieten, fortschrittliche quartiersbezogene Energiekonzepte, der vermehrte Einsatz von regenerativer Energieerzeugung im Stadtgebiet sowie eine schrittweise Verkehrswende zugunsten umwelt- und klimaschonender Verkehrsmittel.

Wir streben einen Grundsatzbeschluss in der kommenden Sitzung des städtischen Haupt- und Finanzausschusses an. Für die nächste Sitzung nach den Sommerferien sollte dem Rat der Stadt ein entsprechender Vorschlag zur Erweiterung der Vorgaben und Maßnahmen zum Klimaschutz zur Beratung und Beschlussfassung vorliegen.


[1] Jeweils bezogen auf den Ausgangswert des Jahres 1990.