Frieda-Nadig-Denkmal: GRÜNE kritisieren „kulturpolitischen Alleingang“ des Bürgermeisters/Zuständiger Kulturbeirat bis heute nicht beteiligt

Stadt Herford. Zur Frage der räumlichen Platzierung des Frieda-Nadig-Denkmals nehmen die grünen Mitglieder des Kulturbeirates, Claudio Vendramin und Sabine Althoff, im Namen der Ratsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN wie folgt Stellung:

Grundsätzlich ist es richtig, in Hinblick auf den genauen Standort des geplanten Denkmals für die in Herford geborene Frieda Nadig, eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“, eine aus städtebaulicher und historischer Sicht abgewogene Entscheidung zu treffen.

Dabei spricht manches für einen Standort im Umfeld öffentlicher Gebäude wie des Rathauses oder auch des Kreishauses. Eine nur zeitweilige (und wegen der Platzneugestaltung wieder zu demontierende) Installation des geplanten Kunstwerkes der Herforder Künstlerin Asta Gröting am Eingang der Bürgerberatung ist allerdings keine überzeugende Lösung.

Eine Entscheidung darüber ist aber nicht allein Sache des Bürgermeisters (wie dieser in einer kürzlichen öffentlichen Stellungnahme suggeriert), sondern des Herforder Stadtrates und der ihm zugeordneten Gremien. Bislang ist dem hier zuständigen Beirat der Kultur Herford diese Frage nicht zur weiteren Beratung vorgelegt worden, obwohl zu seinen satzungsmäßigen Aufgaben nicht zuletzt auch die Entscheidung über „die Verwendung von Kunstwerken in städtischen Gebäuden und auf städtischen Grundstücken“ gehört (§ 12 (3) Satz 2 f.).

Vor diesem Hintergrund haben wir erhebliche Bedenken gegen diesen erneuten kulturpolitischen Alleingang und erwarten eine entsprechende Beteiligung des hierfür zuständigen Beirats nach den  geltenden Regelungen. Falls terminlich erforderlich, ist der Beirat zu einer zeitnahen Sondersitzung einzuberufen.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich der Beirat der Kultur Herford in der Vergangenheit intensiv mit Fragen der Kultur und von Kunstwerken im öffentlichen Raum befasst hat; auch deshalb ist eine Verlagerung der inhaltlichen Beratungen ohne entsprechende Transparenz in eine personell nicht weiter bezeichnete „Runde mit mehreren Beteiligten“ nicht vertretbar.

Letztlich ist das ganze – vom Bürgermeister beklagte – „Hin und Her“ in der Standortfrage auf sein eigenes Handeln zurückzuführen – auf seine verfrühte öffentliche Stellungnahme, die den weiteren Prozess der Standortfindung nicht unbedingt erleichtert hat.