GRÜNE kritisieren übermäßige Werbung einer Herforder Spielhalle/“Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen“

 

Stadt Herford. Zur äußeren Gestaltung der in Herford ansässigen Spielhallen erklären Bündnis90/DIE GRÜNEN Stadt Herford:

Nach den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.12.2011[1] ergeben sich folgende Anforderungen an die Ausgestaltung und den Betrieb von Spielhallen (§ 26 (1)):

„Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden.“

Vor dem Hintergrund der Außengestaltung an Herforder Spielhallen haben wir die Bauverwaltung um Klärung gebeten, ob diese im Allgemeinen den og. rechtlichen Anforderungen entspricht oder ob hier Handlungsbedarf besteht.

Insbesondere bei der Spielhalle Mönchstraße (s. beil. Fotos) ist eine Häufung der Werbeschilder festzustellen – insgesamt sieben Schilder/Hinweise in der Bäcker- und der Mönchstraße. Dies dürfte im Widerspruch zu den Ausgestaltungsregelungen des Glücksspielstaatsvertrages stehen.

 

[1]  Unverändert enthalten im Entwurf des Glücksspielneuregulierungs-Staatsvertrags vom 17./18.01.2020.