Sorgen um die Trinkwasserversorgung: GRÜNE fragen nach den Auswirkungen der Trockenheit und nach Maßnahmen gegen die Nitratbelastung

Stadt Herford. Die Herforder Grünen machen sich Sorgen um die Trinkwasserversorgung im Herforder Stadtgebiet. „Der Klimawandel, die intensive landwirtschaftliche Bodennutzung und weitere Belastungsfaktoren können erhebliche Risiken für unser wichtigstes Lebensmittel nach sich ziehen“, so die Grünen in einer Erklärung.

Mit dieser Thematik wird sich der Aufsichtsrat der Herforder Stadtwerke in seiner kommenden Sitzung Anfang September befassen.

Dabei gehe es um die quantitative Sicherstellung der Herforder Wasserversorgung vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheitsperioden und sinkender Grundwasserstände. Dies habe kürzlich bereits zur Notwendigkeit geführt, den Wasserbeschaffungsverband Am Wiehen (Bad Oeynhausen, Löhne, Hille, Hüllhorst) durch entsprechende Hilfslieferungen des Wasserbeschaffungsverbandes Herford-West (Bünde, Enger, Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Rödinghausen, Spenge) zu unterstützen.

Den Grünen geht es aber auch um die Qualität des geförderten Trinkwassers. So weise das größte städtische Wassergewinnungsgebiet Wüsten-Steinbeck, aus dem etwa 60 % des Herforder Wassers gefördert werde, seit Längerem recht hohe Nitratwerte auf. Dabei würden bereits die Schadstoffkonzentrationswerte überschritten, die nach § 10(2) der Grundwasserverordnung1 behördliche Maßnahmen zur Trendumkehr möglicherweise erforderlich machten: „Hier erwarten wir konkrete Vorschläge, wie die Nitratbelastung dieses Wassergewinnungsgebietes nachhaltig gesenkt werden kann.

“In diesem Zusammenhang sei auch über die mögliche Belastung des Trinkwassers durch Pflanzenschutzmittel und andere gesundheitsgefährdende Schadstoffe zu berichten, deren Eintrag aus der Land- und Gartenwirtschaft, aber auch aus anderen Quellen erfolgen könne.

1§ 10 (2) Grundwasser-Verordnung: „Liegt ein Trend nach Anlage 6 Nummer 1 vor, der zu einer signifikanten Gefahr für die Qualität der Gewässer- oder Landökosysteme, für die menschliche Gesundheit oder die potentiellen oder tatsächlichen legitimen Nutzungen der Gewässer führen kann, veranlasst die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Trendumkehr. Maßnahmen zur Trendumkehrsind erforderlich, wenn die Schadstoffkonzentration drei Viertel des Schwellenwertes, der gemäß § 5 Absatz 1 festgelegt worden ist, erreicht.“