PV-Anlagen in Bebauungsplänen verpflichtend festsetzen?/GRÜNE: „Ein Beitrag zum Klimaschutz bei Neubauvorhaben“

Stadt Herford. Gibt es die Möglichkeit, die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bei Gebäudeneubauten in den vom Stadtrat festgelegten Bebauungsplänen verpflichtend festzusetzen? Diese Fragestellung wird auf Anregung der Ratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen in der nächsten Sitzung des städtischen Bau- und Umweltausschusses behandelt werden.

Die Grünen beziehen sich in diesem Zusammenhang auf eine Regelung im Baugesetzbuch (BauGB). Danach können Gebiete im Bebauungsplan festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden  „bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien“ getroffen werden müssen (§ 9 (1) Nr. 23 b) BauGB).

Auf dieser Basis wäre eine Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen in Bebauungs­plänen denkbar, zumal nach den geltenden baurechtlichen Vorgaben (§ 1a (5) BauGB) den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und der Klimaanpassung Rechnung getragen werden soll.

„Eine solche Regelung in den Bebauungsplänen der Stadt könnte einen Beitrag zum Klimaschutz[1] bei Neubauvorhaben im Wohnungs- und Gewerbebau darstellen“, so die Auffassung der Grünen. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Initiative der Stadt Tübingen. Dort ist bereits eine solche Festsetzung für die dortigen Bebauungs­pläne unter Berücksichtigung örtlicher Aspekte (Durchführbarkeit, Verhältnis­mäßigkeit) beschlossen worden.

[1]          In der „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands“ vom 17.05.19 wurde vom Stadtrat festgelegt: „Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.“