GRÜNE regen PV-Anlagen auf Parkplätzen und Parkhäusern an/“Ein möglicher Beitrag zur Nutzung regenerativer Energien im Stadtgebiet“

Stadt Herford. Die Ratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen hat die Installation von (aufgeständerten) PV-Anlagen auf Parkplätzen und Parkhäusern in Herford angeregt: „Solche Anlagen ermöglichen eine flächensparende regenerative Stromerzeugung und zugleich eine Nutzung des Stroms für Elektrofahrzeuge, ohne dass die primäre Parkplatznutzung wesentlich eingeschränkt wird.“

In einem Antrag an den städtischen Bau- und Umweltausschuss schlagen sie vor, die Errichtung von PV-Anlagen auf Parkplätzen und Parkhäusern unter technischen, städtebaulichen und finanziellen Aspekten zu prüfen. Dabei sollten Parkplätze der Stadt und städtischer Tochterunternehmen1, aber auch solche von Unternehmen mit relevanter städtischer Beteiligung2 betrachtet werden.

Auch bei größeren Parkflächen in privater Hand könne das Gespräch mit den Eigentümern gesucht werden – so z.B. mit der Park-Bau aus Borken, die die drei innerstädtischen Herforder Parkhäuser betreibt. Grundbedingung sei hier allerdings eine entsprechende statische Eignung der Gebäude.

Zur Begründung ihres Vorstoßes verweisen die Grünen auf den „bedrohlichen Klimawandel“ und der Notwendigkeit der Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen: „Auch hier bestehen örtliche Spielräume für die Nutzung regenerativer Energien in dicht bebauten versiegelten Gebieten.“ Damit könne ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Stadt und der beschlossenen „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands“ vom 17.05.20193 erbracht werden.

Anlagen: Fotos von aufgeständerten PV-Anlagen auf Parkplätzen/Parkhäusern

1 z.B. der Parkplatz am H2O oder das MARTa-Parkhaus.
2 z.B. Parkplatz WWE, Bielefelder Straße; Parkplatz Sparkasse, Enger Straße.
3 In dieser Resolution wurde festgelegt: „Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.“