GRÜNE bedauern die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeisterwahlen/“Ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie“

Stadt Herford. Auf deutliche Kritik des Stadtverbandes von Bündnis90/Die Grünen ist die gerade vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl von Bürgermeister*innen und Landrät*innen gestoßen.  „Dies ist ein schwarzer Tag für die kommunale Demonkratie“,  betonte die Sprecherin des grünen Stadtverbandes, Irene Broßeit (s. Foto).

Damit werde die Bürgermeisterwahl 2020 auch in der Stadt Herford ohne einen zweiten Wahlgang stattfinden. So bestehe die Gefahr, dass bei diesen Wahlen Kandidat*innen in das Amt des Bürgermeisters kämen, die sich nur auf eine Minderheit der Wähler*innen stützten. Bislang mussten die gewählten Bürgermeister*innen hingegen die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreichen.

„Mit der Abschaffung der Stichwahl geht letztlich ein Stück kommunaler Selbstbestimmung verloren – und zugleich steigt die Gefahr, das die demokratische Legitimation der gewählten Amtsinhaber deutlich geschwächt wird“, so Broßeit. CDU und FDP nähmen damit allen Bürgerinnen und Bürgern wichtige Beteiligungsrechte, die in jedem Bundesland selbstverständlich sind: „Nordrhein-Westfalen wird dann das einzige Bundesland sein, in dem Bürgermeister*innen ohne zweiten Wahlgang und gegen eine Stimmenmehrheit in ihre Ämter gelangen können.

Die grüne Landtagsfraktion wird gerichtlich prüfen lassen, ob diese Regelung mit der NRW-Landesverfassung vereinbar ist: “ Es bleibt zu hoffen, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof diesen schwarz-gelben Demokratieabbau noch rechtzeitig vor Aufstellung der Bürgermeister-Kandidat*innen stoppt.“

 

  1 Art. 17 GG: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“  

 2 § 24 (1) GO NRW: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“                                           

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/petition/onlinepetition/; s. a. beil. Beitrag „Digitales Neuland“ aus: Alternative Kommunalpolitik, Nr. 3/2016.