Für eine baldige Umsetzung der neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu Tempo 30 an Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern spricht sich die Ratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen aus.
Nach den seit Mitte dieses Jahres geltenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen ist die Verkehrsgeschwindigkeit im Umfeld dieser Einrichtungen im Regelfall auf 30 km/h zu begrenzen. „Wir plädieren dafür, diese Handlungsmöglichkeiten auf dem Herforder Stadtgebiet so weit wie möglich auszuschöpfen“, betonen die Grünen. Damit könne ein größeres Maß an Verkehrssicherheit an Hauptstraßen in der Umgebung dieser Einrichtungen erreicht werden.
Zugleich könne durch die Geschwindigkeitsbegrenzung möglicherweise auch ein Beitrag zur Senkung der Abgasemissionen erreicht werden. Voraussetzung für die Festlegung einer Tempo30-Regelung ist nach der entsprechenden Verwaltungsvorschrift ein direkter Zugang zu einer entsprechenden Straße oder ein „stärker Ziel- und Quellverkehr“ im Nahbereich mit kritischen Begleiterscheinungen wie Bring-, Abhol- oder Parksuchverkehr sowie Fahrbahnquerungen oder Pulkbildung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen.
Eine solche Regelung ist auf den unmittelbaren räumlichen Bereich sowie auf die üblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung zu begrenzen. In der Stadt Herford böten sich für eine Tempo30-Begrenzung Straßenabschnitte z.B. auf der Mindener Straße (Grundschule), der Diebrocker Straße (Grundschule Radewig), der Enger Straße (Grundschule Herringhausen), der Schwarzenmoorstraße (Klinikum, Kita) oder der Salzufler Straße (Gesamtschule) an. Zugleich seien bereits bestehende Regelungen (z.B. an der Kita Diebrocker Straße oder am Königin-Mathilde-Gymnasium) im Lichte der neuen Vorgaben zu überprüfen. Entsprechende Vorschläge der Verwaltung erwartet die grüne Ratsfraktion für die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses im Oktober.