Die Stadtverwaltung will ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum der Innenstadt verhängen

Ratsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Herford Pressemitteilung 02.06.2017 Stadt Herford. Die Stadtverwaltung will ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum der Innenstadt verhängen. Gegen dieses Vorhaben spricht sich die Ratsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN aus. „Eine Lösung der schwierigen Situation am Martinsgang kann nur auf Basis von Respekt, Kommunikation und Überzeugungskraft und nicht mit rechtlich fragwürdigen Ordnungsmaßnahmen gefunden werden“, heißt es in einer Mitteilung der Grünen. Dabei seien die Rechte aller Beteiligten – der Geschäftsleute und Anwohner*innen, aber auch der Besucher*innen des „Treffpunkts“ – in angemessener Weise zu berücksichtigen. Alle Menschen hätten unbestritten das Recht zum Aufenthalt im öffentlichen Raum – „auch mit einem Bier in der Hand“: „Dies soll auch so bleiben.“ Zugleich könnten aber störender Lärm, Belästigung von Passant*innen oder wildes Urinieren keinesfalls akzeptiert werden: Hierfür wären in Einzelfällen auch ordnungsrechtliche Maßnahmen angemessen und sinnvoll. Die Grünen wiesen auf den im Stadtrat einstimmig beschlossenen Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Caritas zur Durchführung von Straßensozialarbeit bis Ende September hin: „Die Ergebnisse dieser Arbeit sollten wir zunächst abwarten.“ Einer ordnungsbehördlichen „Verdrängung“ bestimmter Personengruppen aus der Innenstadt erteilten sie eine klare Absage: „Unsere Innenstadt ist eine wichtiger Treffpunkt für Alle und muss offen bleiben für die Vielfalt unserer Gesellschaft.“ Außerdem gebe es kein Recht darauf, bestimmte Menschen und Gruppen „aus dem eigenen Blickfeld entfernt zu bekommen“. Ein Alkoholverbot und vor allem seine Durchsetzung würde die begonnene Arbeit der Caritas gefährden – denn diese setze auf Gespräch und Vernunft und nicht auf Verbote und Strafen ohne konkreten Anlass. Zudem sei ein generelles Alkoholverbot für öffentliche Räume rechtlich unzulässig: Grundrechte der freien Persönlichkeitsentfaltung und der Versammlungsfreiheit (Art. 2, 8 GG) sprächen ebenso dagegen wie einschlägige obergerichtliche Urteile in NRW und anderen Bundesländern. Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Clarenstraße 22, 32052 Herford Tel.: 05221/50607 Fax: 05221/56731 email: gruene-herford@teleos-web.de www.gruene-herford.de