Steht ein Teil der 14 Herforder Spielhallen im kommenden Jahr vor dem Aus? Der seit dem 01.07.2012 geltende Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer sieht jedenfalls ab01.07.2017 räumliche Mindestabstände zwischen allen in Betrieb befindlichen Spielhallen vor.
Nach dem entsprechenden Landesausführungsgesetz zum Staatsvertrag müssen Spielhallen im Regelfalle einen Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie voneinander einhalten. Der selbe Mindestabstand soll künftig auch zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten.
In der Stadt Herford werden nach vorliegenden Informationen der Stadtverwaltung zur Zeit 14Spielhallen betrieben, davon 13 im Bereich der Innenstadt. Nach künftigem Recht dürfte der 350m-Abstand an verschiedenen Standorten teilweise deutlich unterschritten werden. Zudem dürften sog. Mehrfachkonzessionen in einem Gebäudekomplex, wie sie in Herford an fünf Standorten bestehen,nach neuem Recht wohl nicht mehr zulässig sein.
Vor diesem Hintergrund hat die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um einen Bericht der Bau- und Ordnungsverwaltung zu den Konsequenzen für die bestehenden Spielhallen-Konzessionenaus der ab Mitte 2017 geltenden Rechtslage gebeten. Dieser Bericht soll in der November-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt und diskutiert werden.
Die GRÜNEN sehen in der neuen Rechtslage eine Chance, der mittlerweile stark verbreiteten“Spielsucht“ mit ihren zerstörerischen Folgen für private Existenzen wirksam entgegenzuwirken. Die Stadt Herford sei zudem in Anbetracht ihrer erheblichen Erlöse aus der Vergnügungssteuer (über 1Mio € pro Jahr) gehalten, auf eine Verbesserung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Spielsucht-Betroffene hinzuwirken.