Erfolg im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Von Gewalt betroffene Personen sind häufig nicht in der Lage, die Tat unmittelbar anzuzeigen. In solchen Fällen bietet die sogenannte Vertrauliche Spurensicherung die Möglichkeit, Beweise für eine spätere Anzeige zu sichern. Sie umfasst die Dokumentation von Verletzungen und die Sicherung von Tatspuren am Körper der Betroffenen. Die gerichtsfest dokumentierten Befunde und Spuren werden anonymisiert bzw. codiert verwahrt und können so in einem späteren Strafverfahren als Beweismittel genutzt werden. Künftig erstatten die Gesetzlichen Krankenkassen den Kliniken die Kosten für diese Leistungen – ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Gewaltopfern.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in den vergangenen drei Jahren die entsprechenden Regelungen federführend verhandelt. An den Verhandlungen beteiligten sich auch Vertretungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen, der Institute für Rechtsmedizin, der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen sowie des Landesverbands autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V.
Das Angebot soll ab Februar 2025 schrittweise in nordrhein-westfälischen Kliniken eingeführt werden.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um Menschen zu unterstützen, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind. Zukünftig müssen gesetzlich Versicherte die Vertrauliche Spurensicherung nicht mehr selbst finanzieren, was die Beweissicherung insgesamt erhöhen kann. Die Vertraulichkeit der Spurensicherung gibt Betroffenen ausreichend Zeit und nimmt den Druck, zeitnah zu entscheiden, ob sie eine Anzeige stellen wollen oder nicht.
Pressebericht: Landesregierung ermöglicht Kostenübernahme der Vertraulichen Spurensicherung nach Gewalttaten | Chancen NRW