Eine Anfrage an die Verwaltung gab keine zufriedenstellenden Antworten.
Der Liegenschaftsbestand entlang der Fußgängerzone zeigt, dass die Geschosse oberhalb des Erdgeschosses (Geschäftsbereich) nicht selten gar nicht oder mindergenutzt werden (z.B. Lager). Es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten einer Aktivierung dieser Potenziale zur Wohn- oder gewerblichen Nutzung bieten. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
• Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung in Hinblick auf die rechtliche Qualifikation dieser Potentiale (Wohnraum oder gewerbliche Nutzung)?
• Hat die Verwaltung bereits einmal Gespräche mit den Eigentümer*innen mit dem Ziel geführt, diese Potenziale stärker zu nutzen?
• Welche Möglichkeiten werden gesehen, diese Potenziale nicht zuletzt auch zur Schaffung von Wohnraum zu nutzen?
Siehe Westfalen Blatt vom 20.03