Stadt Herford. Die äußere Gestaltung der in Herford ansässigen Spielhallen ist Gegenstand der nächsten Sitzung des städtischen Bau- und Umweltausschusses. Hierzu erklären die Ausschussmitglieder Claudia Schumacher und Herbert Even im Namen der Ratsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN Stadt Herford:
Nach den Regelungen des geltenden Glücksspielstaatsvertrages der Bundesländer ergeben sich spezifische Anforderungen an die Außengestaltung und den Betrieb von Spielhallen.
Danach darf von der äußeren Gestaltung der Spielhalle keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden.
Diese Vorgabe wird im Herforder Stadtgebiet durch einzelne Spielhallen nicht eingehalten. Vor diesem Hintergrund erwarten wir von der Herforder Bauverwaltung, dass das geltende Recht gegenüber den Betreibern der Spielhallen durchgesetzt wird.
Insbesondere bei der Spielhalle Mönchstraße dürfte eine rechtswidrige Häufung von Werbeschildern vorliegen. Denn die insgesamt sieben Schilder/Fahnen in der Bäcker- und der Mönchstraße stehen eindeutig im Widerspruch zu den Ausgestaltungsregelungen des gegenwärtigen und auch des künftigen Glücksspielstaatsvertrages.