Stadt Herford. Zu den Folgen der CORONA-Pandemie für BezieherInnen von Grundsicherungsleistungen in Herford erklären Sabine Gätjen und Johannes Ridderbusch, Ratsfraktion Herford von Bündnis90/DIE GRÜNEN:
Von den CORONA-Folgen betroffen sind insbesondere Familien und Alleinerziehende, die seit Monaten und mindestens noch bis Mitte Februar ihre Kinder weder verlässlich in die Kitas noch zum Präsenzunterricht in die Schulen schicken können.
Die einschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bedeuten für die Kinder weitreichende Einschnitte in Bildung und Erziehung mit negativen Konsequenzen für eine Chancengleichheit in Schule, Ausbildung und Beruf. Die besonderen psychosozialen Belastungen der Familien und Alleinerziehenden z. B. durch prekäre Wohnverhältnisse erschweren das tägliche Leben zusätzlich.
Darüber hinaus entstehen Mehrbelastungen z.B. durch den Wegfall der Schul- und Kitaverpflegung als Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das kann bei Familien mit mehreren Kindern schnell 100 bis 200 Euro erhöhte Lebenshaltungskosten im Monat bedeuten; diese Mehrkosten können im Rahmen der Grundsicherungsleistungen keinesfalls kompensiert werden. Hinzu kommen zusätzliche Ausgaben für Hygiene, Wasser und Strom.
Auch beim digitalen Lernen sind einkommensarme Haushalte benachteiligt: Sie verfügen über weniger Geräte – und die Bereitstellung von Druckern (und Druckerpatronen) ist häufig aus Kostengründen nicht möglich.
Schon im letzten Jahr verabschiedete die Bundesregierung das Sozialschutzpaket 2. Danach können Kommunen bzw. Schulen und Kitas während des Lockdowns Kindern aus Grundsicherungs-Familien ein warmes Mittagessen zur Mitnahme oder Auslieferung kostenlos bereit stellen.
In der Stadt Herford scheinen diese Handlungsmöglichkeiten trotz der schwierigen Lage der Grundsicherungs-Familien bislang nicht genutzt zu werden. Deshalb sollte die Schul- und Sozialverwaltung entsprechende Initiativen zur Unterstützung dieser Personengruppe unternehmen. Eine praktikable Möglichkeit könnte darin bestehen, sog. Lunchboxen auszuliefern, wie es zB. In der Stadt Wolfsburg praktiziert wird.[1]
Es ist richtig und sinnvoll, Gewerbetreibende in dieser für alle besonderen Situation finanziell zu unterstützen. Genauso richtig und dringend erforderlich sind aber auch Hilfen für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Zudem müssen wir Lösungsmöglichkeiten entwickeln, damit soziale Bildungsbenachteiligungen in der CORONA-Krise nicht noch weiter zu verschärft werden.
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