Mehr Initiativen der Kommunen zur Verbesserung der Wohnungsmarktsituation gefordert!

Mehr Initiativen der Kommunen im Kreis Herford zur Verbesserung der Wohnungsmarktsituation im Kreis Herford fordert der Kreisverband von Bündnis90/Die Grünen. „Die Verfügbarkeit von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist als neue soziale Frage mittlerweile auch bei uns angekommen“, betont der Sprecher des Kreisverbandes, André Schröder (Spenge, s. Foto).  Gerade Einwohner*innen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen seien von der aktuellen Wohnungsmarktentwicklung besonders betroffen.

In einem kürzlich verabschiedeten Arbeitspapier haben die Herforder Grünen ihre wohnungspolitischen Forderungen kurz zusammengefasst. „Uns geht es um eine Neuorientierung der kommunalen Wohnungspolitik im Kreis Herford“, so Schröder. Dazu gehöre die baldige Errichtung von zusätzlichem mietpreisgebundenem Wohnraum, für die zeitnah ausreichend Bauflächen im Rahmen einer zwischen den Kommunen koordinierten Baulandstrategie bereitgestellt werden sollten. Dieser neue Wohnraum sei „bodensparend“ in den Innenbereichen der Städte und Gemeinden „in sozial gemischten Quartieren“ zu realisieren.

Zugleich dürfe der Bestand an preisgünstigen Mietwohnungen im Eigentum von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften nicht privatisiert, sondern müsse erhalten, zukunftsorientiert modernisiert oder auch durch adäquaten Neubau ersetzt werden. Hierbei komme den beiden im Kreis Herford tätigen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften B & S und WWS mit ihren ca. 5.000 Mietwohnungen eine besondere Rolle zu. Schröder wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach vorliegenden Berechnungen die Zahl der geförderten Mietwohnungen im Kreis Herford bis 2030 von heute knapp 5.000 auf ca. 4.000 zurückgehen werde, wenn keine entsprechenden Neubauaktivitäten unternommen würden.

Besonders setzen sich die Grünen für eine grundlegende Überarbeitung der Angemessenheits­regelungen des Jobcenters bzw. der Sozialämter für den Bezug von Wohnungen durch Sozialleistungsberechtigte ein. Schröder: „Dieser Personenkreis darf nicht auf ältere Billigwohnungen verwiesen werden, sondern muss auch die Möglichkeit haben, zeitgemäße öffentlich geförderte Wohnungen zu beziehen.“ Die bisherigen Angemessenheitskriterien der örtlichen Sozialbehörden seien in Anbetracht der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung „rechtlich nicht mehr haltbar“: „Deshalb wird das Jobcenter auch keine Aufforderungen mehr an HARTZ-IV-Berechtigte versenden, sich eine kostengünstigere Wohnung zu suchen“, so Schröder.

Ausdrücklich begrüßt wird der wohnungspolitische Grundsatzbeschluss des Kreistages aus dem vergangenen Jahr: „Es ist nun Aufgabe der Städte und Gemeinden sowie des Kreises, in Zusammenwirken vor allem mit den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau­gesellschaften substanzielle Beiträge zur Bekämpfung des Mangels an bezahlbarem Wohnraum im Kreis Herford zu leisten.“