Wahltag war Sonntag, der 13. September 2020
Zur Kommunalwahl hier einige Hinweise
(ausführliche Informationen finden sich
im Internet per Suchbegriff ‚Kommunalwahl NRW‘)
Gewählt werden:
- Der Rat der Gemeinde
- Der/Die Bürgermeister/in
- Der Kreistag
- Der/Die Landrat/Landrätin
Mithin müsste jede/r Wahlberechtigte 4 Wahlzettel bekommen.
Die Wahlzettel für die ‚Chef-Positionen‘ enthalten selbstverständlich die Liste der kandidierenden Personen. Als Wahlberechtigte/r setzt man sein Kreuz bei der Person, die man in der Funktion haben möchte. Erreicht nun kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen dann kommt es zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zur Stichwahl.
Auf den Wahlzetteln für Rat und Kreistag sind die Wahlkreiskandidaten/innen und jeweils die dazugehörende Partei aufgelistet. Als Wahlberechtigte/r hat man eine Stimme und wählt damit eigentlich eine Partei, auch wenn letztlich der/die Kandidat/in mit den meisten Stimmen den Wahlkreis gewinnt und als ‚Direktkandidat‘ einen Sitz in Rat oder Kreistag bekommt. Den Wahlkreis zu gewinnen hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Sitze, die eine Partei bekommt. Es bringt ggf die Reihenfolge auf der ‚Reserveliste‘ etwas durcheinander.
Auf ihrer ‚Reserveliste‘ legt jede Partei in gewählter Reihenfolge fest, welche Personen einen Sitz im Rat bekommen könnten. Bekommt eine Partei z.B. 10 Sitze, dann sind die Personen der Reserveliste von Platz 1 bis 10 im Rat. Hat nun z.B. die Person von Platz 14 der Reserveliste ein Direktmandat gewonnen, dann bekommt die Person von Platz 10 keinen Sitz im Rat (sofen sie nicht selbst das Direktmandat erreicht hat). Hat nun diese Partei, die 10 Sitze bekommt, z.B. 7 Direktmandate erreicht, dann bekommen weitere 3 Personen von der Reserveliste einen Sitz.
Wieviele Sitze eine Partei im Rat bekommt wird aus dem Verhältnis der insgesamt gültigen Stimmen zu den gültigen Stimmen für die Partei ausgerechnet. Die Bezeichnung dieses Rechenverfahrens ist:
„Sitzverteilung nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung“ oder auch:
„Sainte-Laguë-Verfahren“
(ausführlich nachzulesen bei: https://www.wahlrecht.de/kommunal/nordrhein-westfalen.html)
Vereinfacht erklärt, am Beispiel der Ergebniszahlen der Kommunalwahl 2014 von Kirchlengern:
Insgesamt abgegebene gültige Stimmen: 7305
Für den Rat in Kirchlengern sind 34 Sitze zu verteilen,
aus den beiden Zahlen wird der ‚Divisor‘ ermittelt: 7305 / 34 = 214,85 (nach Standardrundung: 215)
Die CDU bekam 3271 gültige Stimmen, damit: 3271 / 215 = 15,21 (gerundet: 15) Sitze
Die SPD bekam 2572 gültige Stimmen, damit 2572 / 215 = 11,96 (gerundet: 12) Sitze
Die UWG bekam 655 gültige Stimmen, damit 655 / 215 = 3,04 (gerundet: 3) Sitze
Die GRÜNEN bekamen 634 gültige Stimmen, damit 634 / 215 = 2,94 (gerundet: 3) Sitze
Die FDP bekam 173 gültige Stimmen, damit 173 / 215 = 0,80 (gerundet: 1) Sitz
Die Bekanntmachung der Ergebnisse der Kommunalwahl 2014 kann hier eingesehen werden:
Kommunalwahl 2014, Wahlergebnisse von Kirchlengern