Alkoholverbot

Stadt Herford. Das Alkoholverbot in der Herforder Innenstadt wird gerichtlich überprüft werden. Mittlerweile ist eine Klage eines Herforders gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid wegen Biertrinkens in der sog. „Alkoholverbotszone“ beim Amtsgericht Herford anhängig.

Diese Klage wird von der Ratsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN unterstützt. Die GRÜNEN hatten sich bereits bei der entsprechenden Ratsentscheidung gegen das Alkoholverbot ausgesprochen. Diese umstrittene Entscheidung war Ende September des vergangenen Jahres mit einer vergleichsweise knappen Mehrheit von 25 Ja-, 15 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen gefallen.

Die grüne Ratsfraktion hatte bereits damals unter Verweis auf ein einschlägiges Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zu einem Alkoholverbot im Bielefelder Bahnhofsbereich auf die „Rechtswidrigkeit“ dieses Beschlusses verwiesen und juristische Schritte angekündigt. Denn nach herrschender Rechtsauffassung sei ein Alkoholverbot vor allem deshalb unzulässig, weil ein kausaler Zusammenhang zwischen Alkoholgenuss und einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht angenommen werden könne.

Zugleich kritisierten die GRÜNEN, dass der Ratsbeschluss nicht zuletzt diejenigen Einwohner*innen treffe, die sich einen Alkoholkonsum insbesondere im Freiluftbereich von Gaststätten aus finanziellen Gründen nicht erlauben könnten. Aus gesellschaftspolitischer Perspektive könne hierbei nur von einem neuen „Klassenrecht“ zu Lasten der weniger begüterten Schichten der Bevölkerung gesprochen werden.

In Kürze dürfte das Amtsgericht über die Zulässigkeit dieses Bußgeldbescheides entscheiden. Vertreten wird der Herforder von der Rechtsanwältin Dr. Iris Ober aus der Bielefelder Sozietät Kraft, Geil und Kollegen. Über den konkreten Bußgeldbescheid hinaus dürfte damit letztlich auch die über die Zulässigkeit des vom Rat beschlossenen Alkoholverbots entschieden werden. Ratsfraktion