Stellungnahme zu den Aussagen des CDU-Stadtverbandes

Stadt Herford. Zu den Aussagen des CDU-Stadtverbandes zur öffentlichen Aktion gegen das
Alkoholverbot in Teilen der Innenstadt nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Worüber ärgert oder empört sich der CDU-Stadtverband? Fällt ihm der Widerspruch zwischen
    Veranstaltungen wie „Blau unterm Baum“ oder „Almrausch-Party“ und dem gleichzeitigen
    Verbot von (Selbstversorgungs-)Alkoholkonsum nicht auf? Am Linnenbauerplatz steht vor
    diversen Alkohol-Ausschankstellen – „Alkoholverbotszone“. Ein Stück Herforder Realsatire.
  • Die CDU als Hüterin des geltenden Rechts? – Ein jeder kehre vor der eigenen Tür. War es nicht
    die CDU, die im Stadtrat einen (rechtswidrigen) Beschluss zum Alkoholverbot in der Innenstadt
    durchsetzte? Alle Ratsmitglieder wussten, dass das zuständige Oberlandesgericht Hamm in einem
    gravierenderen Fall (die „Tüte“ am Bielefelder Hauptbahnhof) ein Alkoholverbot für unzulässig
    erklärt hatte. Steht hier nicht eher die allgemeine Rechtstreue der Herforder CDU in Frage?
  • Der CDU-Stadtverband verwahrt sich gegen eine gerichtliche Klärung? Will sie unser
    Grundrecht einschränken, (fragwürdige) Regelungen der Kommune gerichtlich überprüfen zu
    lassen? Wenn wir eine Klage einreichen – dann im Interesse von Schwächeren, die sich nicht
    wehren können gegen einen Missbrauch des Mehrheitsprinzips, und zur Verteidigung der
    Freiheit des öffentlichen Raumes.
  • Wäre es nicht „eine wirklich menschliche Geste, den Menschen Angebote zur Bekämpfung ihrer
    Sucht anzubieten…“? Weiß denn der CDU-Stadtverband nicht, dass entsprechende Angebote in
    Herford bestehen und mit Hilfe der CDU-Ratsfraktion erweitert worden sind? Unterstützung
    und Kommunikation sind die wirklichen Schlüssel für eine Lösung. Aber es waren gerade die
    Maßnahmen des „Überwachens und Strafens“, die den Gesprächsfaden abreißen ließen.
  • Will die CDU wirklich ernsthaft „Trinker“ an unattraktive Orte vertreiben und ihnen die
    „Auslebung ihrer Sucht im öffentlichen Raum“ verweigern? Auch diese Menschen sind Teil
    unserer Stadtgesellschaft. Und auch sie müssen sich – ebenso wie „legale“ Trinker in Gaststätten
    – an unsere Gesetze halten. Bei Verstößen dagegen gibt es übrigens ausreichend
    Sanktionsmöglichkeiten.
  • Unser Engagement gilt jedenfalls einer offenen Gesellschaft, in der die CDU ihren Platz hat, aber
    auch diese Menschen dazugehören. Dafür, dass es so bleibt, werden wir weiterhin mit den uns zur
    Verfügung stehenden Mitteln streiten.