STELLUNGNAHME ZUR MARTA-GESCHÄFTSFÜHRUNG

Zu den Vorgängen um die gegenwärtige Geschäftsführung der MARTa Herford gGmbH nimmt die Ratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen wie folgt Stellung:

Der Rat der Stadt hat am 24.06.2016 beschlossen, das Verfahren zur Neubesetzung der kaufm. Geschäftsführung der MARTa Herford gGmbH einzuleiten. Damit wird eine Wiederbesetzung dieser Stelle in absehbarer Zeit möglich.

Unabhängig davon ist die Gesellschaft durch den weiterhin amtierenden Mit-Geschäftsführer und künstlerischen Direktor sowie den kaufmännischen Betriebsführungsvertrag mit den Stadtwerken Herford voll handlungsfähig. Die vom Bürgermeister angekündigten Lösungsvorschläge – ggf. auch für Interimslösungen – liegen bislang noch nicht vor.

Hinsichtlich arbeitsvertraglicher Verhältnisse und darauf bezogener Verhandlungen gilt grundsätzlich eine Pflicht zur Verschwiegenheit. Die betroffene Geschäftsführerin hat sich in ihrer Angelegenheit zu Wort gemeldet; allerdings können – gerade auch im Interesse aller handelnden Personen – hier nicht alle entscheidungsrelevanten Aspekte offengelegt, sondern nur folgende generelle Feststellungen getroffen werden:

  • Die kaufm. Geschäftsführerin hat in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet und mit ihrem Mit-Geschäftsführer zu einer inhaltlichen und finanziellen Konsolidierung des MARTa beigetragen. Deshalb sehen wir – zur Zeit – nicht die Notwendigkeit einer zeitnahen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
  • Sofern längerfristige Erkrankungen oder ggf. eine dauerhafte Berufsunfähigkeit von Beschäftigten vorliegen, sind hier die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen anzuwenden. Nicht zuletzt aus dem Aspekt der Gleichbehandlung von Beschäftigten ist eine finanzielle Besserstellung Einzelner immer schwer zu begründen. Im Übrigen sind die für die Stadt unterstellten finanziellen Vorteile zweifelhaft.
  • Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Verhandlungen zur Vertragsauflösung vom Bürgermeister vor einiger Zeit ohne Einbeziehung des Rates eingeleitet und dieser erst in letzter Minute informiert wurde. Rechtliche Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsentscheidung bestanden nicht. Die Verabschiedung der kaufm. Geschäftsführung ohne eine wirksame Vertragsauflösung ist bedauerlich, erfolgte aber ohne Wissen und Zustimmung des Rates.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass notwendige Entscheidungen zur Neubesetzung der MARTa-Geschäftsführung bereits vor einem Monat eingeleitet wurden. Die zwingende Notwendigkeit zu arbeitsvertraglichen Veränderungen besteht – zumindest gegenwärtig – nicht.