Eine Mehrheit von allen Abgeordneten der Grünen/EFA sowie aus den sozialdemokratischen und linken Fraktionen im Europäischen Parlament unterstützte die erste europäische Bürgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserversorgung und für ein Menschenrecht auf Wasser. Über 1,9 Millionen Unterschriften waren für das Recht auf Wasser gesammelt worden, allein 1,3 Mio. aus Deutschland. Die EU-Kommission wurde dringend aufgefordert, verbindliche Vorschläge zu ergreifen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker muss jetzt handeln.
Diese Entscheidung des Europäischen Parlamentes vom 8.September kommentiert Stephanie Brink, Sprecherin aus dem Kreisverband Herford von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Für unseren Kreis Herford ist diese Mehrheit ein enorm wichtiges Signal für ein europäisch garantiertes Recht auf Wasser. Wir GRÜNEN kämpfen dafür, dass das Allgemeingut Wasser von Binnenmarktregeln ausgenommen und auf keinen Fall Bestandteil von Freihandelsverträgen wie TTIP oder TISA wird. Für mich ist es unbegreiflich, wie der Europaabgeordnete Elmar Brok (CDU) die Kernziele der Bürgerinitiative ignorieren kann. Damit beschädigt er das Vertrauen in die Europäische Demokratie. Doch wir wollen vor Ort weiterhin die hohe Qualität unseres Trinkwassers schützen. Denn diese Aufgabe gehört in kommunale Hände.“
Der Europaabgeordnete Sven Giegold von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest:
„Christdemokratische, liberale und rechtskonservative Abgeordnete hatten kurz vor Toresschluss versucht, der Bürgerinitiative mit einer Alternativresolution alle Zähne zu ziehen. Auch die deutschen CDU/CSU und FDP-Abgeordneten konnten sich zum Glück nicht durchsetzen und stattdessen erhielt der Antrag aus dem Umweltausschuss die Mehrheit. Das stärkt die Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. In vielen EU-Mitgliedsstaaten haben wir negative Erfahrungen mit der Privatisierung der Wasserversorgung gemacht. Es ist gut, dass durch diese Mehrheit die EU- Kommission aufgefordert ist, das Menschenrecht auf Wasser in die Wasserrahmenrichtlinie aufzunehmen. Zum öffentlich gesicherten Recht auf Wasser gehört für uns GRÜNE auch weiterhin die Ablehnung von Public-Private Partnerships. Leider war dies der einzige substantielle Punkt war, den die konservativen Änderungsanträge zu Fall bringen konnten.“