Einrichtung von akustischen Signalampeln

Antrag an den Rat der Stadt Löhne

Sehr geehrter Herr Bürgenneister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass die Verwaltung Kontakt zum
Landesbetrieb Straßen NRW aufnimmt. Gegenstand unseres Antrages ist die Einrichtung
von akustischen Signalampeln (Blindenampeln) im nachfolgend aufgeführten Gebiet der
Stadt Löhne.


Sachverhalt:
Die Oeynhausener Straße L773 dient im östlichen Verlauf der Verbindung zweier
Ortschaften, nämlich den Ortsteilen Löhne-Bahnhof und Löhne-Gohfeld. Neben der neuen
und stets wachsenden gewerblichen Ansiedlung (Mahnerfeld), ebenso durch den industriellen
Altbestand im Bereich der Industriestraße sowie an der Oeynhausener Straße (SieMatic, Jet-
Tankstelle, Autowaschanlage, Möbeldiscounter, Tedox usw.), weist dieser Bereich ein
erhöhtes Verkehrsvolumen auf. Ebenso stellt sich die Situation an der Albert-Schweitzer
Straße L 773 mit diversen Einkaufsmöglichkeiten (Fachmarktzentrum Kaiser-Center, Bruno-
Kleine, Aerofit, Friseur usw.) dar. Auch hier ist das Verkehrsaufkommen dementsprechend
hoch.
Aus der Mitte der Bevölkerung wurde an uns der Wunsch herangetragen eine verbesserte
Situation für Fußgänger mit ausgeprägter Sehbehinderung/Erblindung zu erwirken.

Hier möchten wir den Schwerpunkt auf den „versetzen“ Kreuzungsbereich Oeynhausener
Straße/Weidengrund/Industriestraße setzen, der für Fußgänger mit Sehbehinderung eine
große Herausforderung bedeutet. Wir regen an, die Fußgängerampel sehbehindertengerecht
und technisch zu überarbeiten.
Als zweiten Schwerpunkt benennen Betroffene die Querung der Oeynhausener Straße
sowie die Querung der Albert-Schweitzer-Straße in Höhe des Bekleidungsmarktes
Bruno Kleine in Richtung des Rathauses und Zentrums von Löhne-Bahnhof. Auch hier regen
wir die Vorhaltung einer akustischen Signalampel an. Die zusätzlichen Abbiegespuren von
der Albert-Schweitzer-Straße sowie von der Oeynhausener Straße erfordern für die
Betroffenen eine noch höhere Konzentration beim Überqueren der Straße.
Wir bitten um Weiterleitung unseres Antrages an den Landesbetrieb Straßen NRW und
erhoffen uns einen positiven Bescheid zugunsten der betroffenen Menschen mit
Sehbehinderung/Erblindung.

Beschlussvorlage 30.11.21