17.09.2020
Antrag an den Rat der Stadt Löhne
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt erneut die Festsetzung bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen hinsichtlich der Gestaltung der nicht
überbauten Flächen der bebauten Gründstücke gern. § 8 (1), § 89 (1) Bau O NRW wie folgt:
Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen wird folgende bauplanungsrechtliche Regelung generell irı die zu beschließenden Festsetzungstexte
aufgenommen:
1. Nicht überbaubare sowie überbaubare, aber nicht bebaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
2. Die Anlage und flächige Abdeckung von gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Mineralstoffen (Kies, Wasserbausteine o.ä.) oder Kunststoffen ist – außer für Wege und
Zufahrten – wirksam auszuschließen.
Sachverhalt:
In Kiesbeeten verlieren Wildbienen, Schmetterlinge und andere Fluginsekten ihre Lebensräume. Für Vogel stehen keine geeigneten Büsche und Blumen als Versteck zur
Verfügung. Wir beantragen deshalb die Vermeidung von Kiesbeeten und Geröllgärten in neu zu etstellenden Bebauungsplänen der Stadt Löhne. Ausgenommen sind ökologisch wertvolle und begrünte Steingärten, in deren Spalten sich Lebensräume für Insekten und Echsen finden.
Für bereits angelegte Steingärten soll ein Bestandsschutz gelten! Bereits im Juni 2019 wurde unser Antrag vom Rat der Stadt Löhne abgelehnt.
Zwischenzeitlich haben sich viele Kommunen für den Ausschluss von Schotter- und Geröllgärten entschieden, so auch der Kreis Herford. In der jüngsten Sitzung des Planungs-und Umweltausschusses, zum Bebauungsplan Nr. 218 A, regte der Kreis Herford an, Vorgärten als grüne Gärten zu gestalten.
Löhne nennt sich „Klima-Kommune“ und hat durch Ausrufung des Klimanotstandes anerkannt, dass dem Klimaschutz oberste Priorität bei allen zukünftigen
Entscheidungen beigemessen werden soll. Wir müssen also handeln. ein weiterer Aufschub hätte eine fatale Außenwirkungl
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